Die staatlichen Leistungen im Kranken- Pflegeversicherungsgesetz decken einen Teil der grundsätzlichen Bedürfnisse unserer Klienten ab .
Für weitere Leistungen, die den Verbleib in der häuslichen Umgebung ermöglichen, bieten wir unseren Klienten umfassende Servicedienste an, die nicht von der
Kranken- und Pflegekasse finanziert werden, und somit Privat zu bezahlen sind. Unsere Angebot von Servicedienstleistungen:
Z 1 Besorgungen je 8,40 a) Rezepte b) Medikamente c) Krankenkassenkarten zum Arzt bringen
d) Ärztliche Verordnung beim Arzt bestellen und abholen
Z 2 Begleitung (durch Hilfskraft) a) zum Arzt b) Friseur c) Friedhof
d) Einkaufen (in verschied. Fachgeschäfte) e) Spaziergänge f) Veranstaltungen g) Unterstützung bei größeren Anschaffungen h) und sonstige Fahrdienste je angeforderte ½ Std. und/oder je Anfahrt ohne PKW 9,45 mit PKW im Stadtteil 11,55 mit PKW außerhalb Stadtteils 13,65 Z 3 Betreuungsleistung (durch Hilfskraft)
a) Vorlesen, Unterhalten je 21,00 b) Beschäftigung Z 4 Haarwäsche a) Haare waschen, abtrocknen bis zu 15 Min 10,50 und fönen bis zu 30 Min 21,00 (einfache Frisuren) b) Aufwendige Frisuren oder Eindrehen von Lockenwicklern (nach Aufwand)
Z 5 Pediküre und Maniküre
bis zu 15 Min 10,50 bis zu 30 Min 21,00 Z 6 Fußpflege nach Vereinbarung Z 7 Friseur nach Vereinbarung Z 8 Wohnungs- und Hausversorgung
(durch Hilfskraft) nach Absprache, z. B. a) Grundreinigung (Türen, Fenster, Lampen, Heizkörper reinigen, Schränke ausräumen und reinigen, Teppiche reinigen,
Kacheln in Bad und Küche reinigen, Bad/WC gründliche reinigen b) Wohnung gründlich aufräumen - vermißte Gegenstände suchen c) Hausordnung d) Versorgung und Pflege der Pflanzen e) Versorgung und Pflege der Tiere
f) Wegbringen des Abfalls zu Wertstoffhöfen je angefangene Stunde 43,65 Wegepauschale 6,30
Z 9 Generalreinigung bei besonderer Verwahrlosung 52,50 Wegepauschale 6,30 Z 10 Bei vergeblichen Besuch wird die Hausbesuchsgebühr in Rechnung gestellt 6,30
Z 11 Hausnotruf/Pflegenotruf a) kurzfristiger, akuter Pflegenoteinsatz am Tag
wenn nicht abrechenbar über Pflegekasse bzw. Krankenkasse pro angef. Stunde 42,05 Wegepauschale 6,30 b) in der Nacht pro angef. Stunde 68,25 Wegepauschale 9,24 Z 12 Einsatzstunde für zusätzliche Betreuung (nach Zeitaufwand)
pro Stunde 42,05 Wegepauschale 6,30 Z 13 Spezielle hygienische Endreinigung des Pflegebettes 21,00
Z 14 Handwerkliche Dienste
a) Winterdienst je angef. ½ Std. b) Gartenarbeiten und/oder je Anfahrt 13,13 c) Einfache Reparaturen (Einschl. Fahrzeug) Z 15 Benutzung des Pflegebades in der Einrichtung
a) Pflegebadbenutzung (Heizung, Wasser, Abwasser, Hebelifter, Abnutzung, Reinigung u. Pflegemittel) je Bad 9,98 b) Fahrdienst (Abholung an der Wohnungstür u. wieder
nach Hause bringen. Einschl. Fahrzeug- kosten nur im Stadtteil durch Pflegefachkraft oder Hilfskraft) je Bad 16,80 Z 16 Wegepauschale
Tag zwischen 7.00 - 20.00 Uhr 6,30 Z 17 Wegepauschale Nacht zwischen 20.00 - 7.00 Uhr 9,24 |